Anwalt

Anwalt

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An|walt ['anvalt], der; -[e]s, Anwälte ['anvɛltə], An|wäl|tin ['anvɛltɪn], die; -, -nen:
1. Person, die jmdn. in rechtlichen Angelegenheiten berät oder (z. B. bei Prozessen) vertritt:
sie will Anwältin werden; sich einen Anwalt nehmen.
Zus.: Patentanwalt, Patentanwältin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Scheidungsanwalt, Scheidungsanwältin, Staatsanwalt, Staatsanwältin, Staranwalt, Staranwältin.
2. Person, die etwas verficht, für jmdn., etwas eintritt:
als Anwalt einer guten Sache auftreten.

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Ạn|walt 〈m. 1u
2. bevollmächtigter Vertreter
3. 〈fig.〉 Fürsprecher, Verfechter, Verteidiger
● sich als \Anwalt niederlassen eine Praxis als Rechtsanwalt eröffnen; er ist ein guter \Anwalt für unsere Sache [<ahd. anwalto „einer, der Gewalt über etwas hat“; zu anawalt „Gewalt“]

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Ạn|walt , der; -[e]s, Anwälte [mhd. anwalte = Bevollmächtigter, ahd. anawalto = Machthaber, zu walten, eigtl. = jmd., der über etw. Gewalt hat]:
1. Rechtsanwalt:
sich als A. niederlassen;
ich habe mir einen A. genommen;
sich vor Gericht durch seinen A./von seinem A. vertreten lassen.
2. Verfechter einer Sache; Fürsprecher:
als A. einer guten Sache auftreten;
er machte sich zum A. der Armen.

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Ạn|walt, der; -[e]s, Anwälte [mhd. anwalte = Bevollmächtigter, ahd. anawalto = Machthaber, zu ↑walten, eigtl. = jmd., der über etw. Gewalt hat]: 1. Rechtsanwalt: sich als A. niederlassen; ich habe mir einen A. genommen; Du hast Geldmittel genug, du kannst ... einen A. zuziehen (Fallada, Herr 207); sich vor Gericht durch seinen A. / von seinem A. vertreten lassen. 2. Verfechter einer Sache; Fürsprecher: Anwälte der zwölf Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen waren ... nur die christlichen Kirchen (Rhein. Merkur 2. 2. 85, 5); als A. einer guten Sache auftreten.

Universal-Lexikon. 2012.

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